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Die Gedanken sind frei. Die Erfindungen auch?
In Deutschland unterliegen die Erfindungen von Arbeitnehmern dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Danach ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine Erfindung, die er im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit gemacht hat, dem Arbeitgeber zu melden. Nimmt der Arbeitgeber diese Erfindung in Anspruch, ist er dazu berechtigt, die Erfindung anzumelden und zu verwerten. Im Gegenzug schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung.
Für Unternehmen ergeben sich aus diesen Regelungen rechtliche Verpflichtungen. Wir helfen Ihnen, diesen ohne großen bürokratischen Aufwand zu genügen.
Für Erfinder, die Arbeitnehmer sind oder waren, ergeben sich häufig Fragen zum Verhältnis zum Arbeitgeber, insbesondere zur Meldepflicht ihrer Erfindungen. Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu klären. Eine saubere und tragfähige Lösung der gegebenenfalls auftretenden Probleme ist dabei stets unser Ziel.
Tags: Arbeitnehmererfindungen,chemie,pharmazie,biomedizin,physik,maschinenbau,elektrotechnik,informatik., ... Schulz Junghans - Patentanwälte, European Patent Attorneys • Chausseestraße 5 • 10115 Berlin • Deutschland artflow® • Design-Studio für Webdesign und Grafikdesign (Pommernschleife 13, 59067 Hamm) [www.artflow.de]
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