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Technische Erfindungen können durch Patente und Gebrauchsmuster geschützt werden.
Als Voraussetzung muss die Erfindung neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. „Neuheit“ bedeutet dabei, dass die Erfindung nicht zum Stand der Technik gehört, also nicht vor dem Anmelde- oder ggf. Prioritätstag der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Auf einer "erfinderischen Tätigkeit" beruht die Erfindung dann, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.
Patentanmeldungen werden vom zuständigen Patentamt im Erteilungsverfahren auf diese Voraussetzungen hin überprüft. Dabei besteht eine der Hauptaufgaben des Patentanwaltes darin, die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit gegenüber dem Patentamt herauszuarbeiten und zu begründen.
Demgegenüber werden Gebrauchsmuster ohne ein derartiges Prüfungsverfahren eingetragen. Hier entscheidet sich erst im Rechtsstreit, ob das Gebrauchsmuster tatsächlich rechtsbeständig ist.
Im Dialog mit Ihnen entwickeln wir eine an Ihren Bedürfnissen und dem zur Verfügung stehenden Budget orientierte Strategie zum Schutz Ihrer technischen Erfindung. Dies umfasst insbesondere das Ausarbeiten einer entsprechenden Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung, das Einreichen der Anmeldung beim zuständigen Patentamt sowie die Vertretung im Erteilungsverfahren. Im Streitfall übernehmen wir für Sie die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Patente und Gebrauchsmuster.
Tags: Patente und Gebrauchsmuster,chemie,pharmazie,biomedizin,physik,maschinenbau,elektrotechnik,informatik., ... Schulz Junghans - Patentanwälte, European Patent Attorneys • Chausseestraße 5 • 10115 Berlin • Deutschland artflow® • Design-Studio für Webdesign und Grafikdesign (Pommernschleife 13, 59067 Hamm) [www.artflow.de]
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